Gebäudeversicherung - die Mähr von der guten Versicherung

 

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Gebäudeversicherung - die Mähr von der guten Versicherung.

Die Neuwertversicherung zählt zwischenzeitlich zum Standard in der Gebäudeversicherungspolice.

Damit es im Schadensfall nicht zu unliebsamen Überraschungen mit dem Versicherer kommt, ist die Bedingung „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ genauso elementar und dringend zu empfehlen.
Damit verzichtet der Versicherer darauf, die Leistungen je nach Schwere des Verschuldens des Versicherten zu kürzen. Auch Elementarschäden - durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen - sollte der Versicherer decken, zumindest gegen einen Zusatzbeitrag.

Leider ist diese Bedingung bei den Versicherten noch wenig bekannt. Im Schadensfall führt dies häufig zu einer existensbedrohende Situation für den Versicherten. Langwierige Verhandlungen und Verzögerungen in der Schadenregulierung sowie Streitigkeiten über die Höhe der Leistungspflicht sind die Folge.

Kommentare: 1
  • #1

    Marcel K (Montag, 03 Juli 2017 16:43)

    Kann ich nur bestätigen. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nur
    zwischen 50 bis 30 Prozent der Versicherungssumme.